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   VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06.DA.A   

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VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06.DA.A (https://dejure.org/2009,32052)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10.03.2009 - 2 K 1261/06.DA.A (https://dejure.org/2009,32052)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10. März 2009 - 2 K 1261/06.DA.A (https://dejure.org/2009,32052)
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  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Als politisch Verfolgter i. S. d. Art. 16 a GG ist anzusehen, wer bei seiner Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder der Beeinträchtigung seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [357]).

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für die genannten Rechtsgüter besteht, können politische Repressalien ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Herkunftsstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [357]).

    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, kann eine Rückkehr in seine Heimat nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [360]), wobei die insoweit erforderliche Zukunftsprognose auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abgestellt und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein muss (BVerwG, Urt. v. 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760 m. w. N.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Diese spezifische Zielrichtung ist anhand des inhaltlichen Charakters der Verfolgung nach deren erkennbarem Zweck und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu ermitteln (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315 [335]).

    Übersteigt die Schutzgewährung die Kräfte eines Staates, endet seine asylrechtliche Verantwortlichkeit (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 ff.).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Allerdings kann der Betroffene aus dem asylrelevanten Schicksal Dritter die begründete Furcht vor der Verfolgung seiner eigenen Person in naher Zukunft ableiten, wenn diese Personen wegen eines asylrechtlich erheblichen Merkmales verfolgt wurden oder werden, das der Asylbewerber mit ihnen teilt, und er sich daher in einer vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine bisherige Verschonung eher zufällig erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Eine Verfolgung ist als politisch in diesem Sinne anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder ethnischen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen abzielt (st. Rspr. d. BVerfG, vgl. bspw.: Beschl. v. 01.07.1987 - 2 BvR 478, 962/86 -, BVerfGE 76, 143 [157]).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Hat der Asylsuchende sein Heimatland dagegen unverfolgt verlassen, hat er danach ausnahmsweise gleichwohl einen Asylanspruch, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 [64 f.]).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60a AufenthG Abschiebungsschutz zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 349).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Diese strengen Anforderungen gelten auch nach Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (BVerwG, Beschluss vom 14.11.2007 -10 B 47.07-, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 55).
  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 8 UE 1913/06

    Kein Abschiebungshindernis für junge alleinstehende arbeitsfähige Afghanen; keine

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Dem Urteil des Hess. VGH vom 07.02.2008 (AZ: 8 UE 1913/06.A) ist zu entnehmen, dass in einem in diesem Verfahren eingeholten Gutachten vom 17.01.2007 diese Darstellung der Versorgungslage im Wesentlichen bestätigt und die Situation insgesamt als hochproblematisch bezeichnet wurde.
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.03.2009 - 2 K 1261/06
    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, kann eine Rückkehr in seine Heimat nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [360]), wobei die insoweit erforderliche Zukunftsprognose auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abgestellt und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein muss (BVerwG, Urt. v. 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760 m. w. N.).
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